Christoph Unger, Präsident des BBK, und Wolfgang Kusch, Präsident des Deutschen Wetterdienstes (DWD), unterzeichneten am 30. April einen Kooperationsvertrag mit dem Ziel, eine verbesserte Einbeziehung der Leistungen des Deutschen Wetterdienstes für die Anforderungen an den Bevölkerungsschutz der Zukunft zu nutzen. Der DWD liefert zentrale meteorologische und klimatologische Daten, die das BBK für Risikokartierungen und Risikobewertungen nutzen kann.
Die Vereinbarung ist ein Meilenstein und ermöglicht dem BBK, mit den Datensätzen zu verschiedenen Unwetterszenarien die klimabedingten Gefahren für Deutschland zu analysieren und zu beurteilen. „Das BBK hat einen Partner gewonnen, der in Zeiten von Klimaveränderungen und wetterbedingten Katastrophen unverzichtbare Leistungen für den Bevölkerungsschutz bereitstellt. Dies ermöglicht uns, mögliche Risiken hinsichtlich ihrer Auswirkungen zu analysieren und Maßnahmen zur Bewältigung zu entwickeln“, sagte Unger.
Das BBK nutzt die amtlichen Warnungen des DWD für die Risikoanalyse und Risikobewertung vor allem in den Bereichen des Gemeinsamen Melde- und Lagezentrums von Bund und Ländern (GMLZ) sowie im Bereich des deutschen Notfallvorsorge- und Informationssystems deNIS II plus. Ebenso werden die amtlichen Warnungen des nationalen Wetterdienstes für die Warnung der Bevölkerung vor Unwettergefahren verwandt. Kusch: „Bevölkerungsschutz ist eine Staatsaufgabe. Deshalb ist auch bei Wettergefahren die Versorgung der Katastrophenschützer und der breiten Öffentlichkeit mit amtlichen Warnungen eine staatliche Pflicht und damit alleinige Aufgabe der Bundesbehörde Deutscher Wetterdienst. Vielstimmigkeit bei Warnungen führt zu Ineffizienz beim Schutz vor Wetterkatastrophen – und das können wir uns nicht leisten.“
Wenn der Staat im Katastrophenfall sogar in Grundrechte eingreifen könne, müssten staatlich autorisierte und eindeutige Warnungen Grundlage dieser Eingriffe sein. Bei Unwetterwarnungen des DWD ist dies der Fall und sie kommen durch die Zusammenarbeit beider Behörden aus einer Hand. Bei speziellen meteorologischen und klimatologischen Anforderungen können BBK und DWD auch gemeinsame Untersuchungen durchführen. Die Vereinbarung ist zeitlich nicht limitiert.