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 Alles was anderwo nicht passt
Blaulicht Offline




Beiträge: -4580

02.05.2008 21:15
Unwetterwarnungen für den Bevölkerungsschutz Zitat · Antworten

Christoph Unger, Präsident des BBK, und Wolfgang Kusch, Präsident des
Deutschen Wetterdienstes (DWD), unterzeichneten am 30. April einen
Kooperationsvertrag mit dem Ziel, eine verbesserte Einbeziehung der
Leistungen des Deutschen Wetterdienstes für die Anforderungen an den
Bevölkerungsschutz der Zukunft zu nutzen. Der DWD liefert zentrale
meteorologische und klimatologische Daten, die das BBK für
Risikokartierungen und Risikobewertungen nutzen kann.

Die Vereinbarung ist ein Meilenstein und ermöglicht dem BBK, mit den
Datensätzen zu verschiedenen Unwetterszenarien die klimabedingten
Gefahren für Deutschland zu analysieren und zu beurteilen. „Das BBK
hat einen Partner gewonnen, der in Zeiten von Klimaveränderungen und
wetterbedingten Katastrophen unverzichtbare Leistungen für den
Bevölkerungsschutz bereitstellt. Dies ermöglicht uns, mögliche
Risiken hinsichtlich ihrer Auswirkungen zu analysieren und Maßnahmen
zur Bewältigung zu entwickeln“, sagte Unger.

Das BBK nutzt die amtlichen Warnungen des DWD für die Risikoanalyse
und Risikobewertung vor allem in den Bereichen des Gemeinsamen Melde-
und Lagezentrums von Bund und Ländern (GMLZ) sowie im Bereich des
deutschen Notfallvorsorge- und Informationssystems deNIS II plus.
Ebenso werden die amtlichen Warnungen des nationalen Wetterdienstes
für die Warnung der Bevölkerung vor Unwettergefahren verwandt.
Kusch: „Bevölkerungsschutz ist eine Staatsaufgabe. Deshalb ist auch
bei Wettergefahren die Versorgung der Katastrophenschützer und der
breiten Öffentlichkeit mit amtlichen Warnungen eine staatliche
Pflicht und damit alleinige Aufgabe der Bundesbehörde Deutscher
Wetterdienst. Vielstimmigkeit bei Warnungen führt zu Ineffizienz beim
Schutz vor Wetterkatastrophen – und das können wir uns nicht leisten.“

Wenn der Staat im Katastrophenfall sogar in Grundrechte eingreifen
könne, müssten staatlich autorisierte und eindeutige Warnungen
Grundlage dieser Eingriffe sein. Bei Unwetterwarnungen des DWD ist
dies der Fall und sie kommen durch die Zusammenarbeit beider Behörden
aus einer Hand. Bei speziellen meteorologischen und klimatologischen
Anforderungen können BBK und DWD auch gemeinsame Untersuchungen
durchführen. Die Vereinbarung ist zeitlich nicht limitiert.

Quelle: DWD

Blaulicht

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